Die Staatenberichte der Schweiz

Jedes Land, das die UNO-Frauen*konvention CEDAW für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau* ratifiziert hat, muss nach der Ratifizierung alle vier Jahre offiziell Bericht erstatten, wie es mit der Umsetzung im Land voran geht. Diese Berichte nennt man die Staatenberichte.

Parallel zu diesen offiziellen Staatenberichten gibt es die Schattenberichte, die von den NGO's verfasst werden.

2020: 6. Staatenbericht der Schweiz

Der sechste Schweizer Staatenbericht zur Umsetzung der CEDAW wurde am 25. November 2020 veröffentlicht. Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz wird gemeinsam mit ihren Mitgliedern und assoziierten Organisationen in den kommenden Monaten einen Schattenbericht dazu erarbeiten.

6. Staatenbericht

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2014: 4. und 5. Staatenbericht der Schweiz

Der aktuellste Schattenbericht der NGO-Koordination bezieht sich auf diesen Staatenbericht, der im Dezember 2014 erschienen ist.

Vierter und fünfter Staatenbericht der Schweiz, deutsche Ausgabe (pdf, 91 S.)

Quatrième et cinquième rapport de la Suisse, edition en français (pdf, 87 p.)

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2012: Zwischenbericht der Schweiz 

Zur Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses im Bereich Gewalt und im Bereich Migration und Minderheiten.

Zwischenbericht vom Juni 2012, deutsche Ausgabe (pdf, 51 S.)

Rapport intermédiaire, juin 2012, edition en français (pdf, 51 p.)

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2008: 3. Schweizer Staatenbericht

Dieser Bericht ist bereits der dritte Schweizer Staatenbericht (pdf, 227 S.) welcher dem UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau* vorgestellt wurde. Er wurde am 2. April 2008 vom Bundesrat genehmigt und enthält Ausführungen zur allgemeinen rechtlichen und politischen Entwicklung in der Schweiz seit der Präsentation des Initialberichts (kombinierter erster und zweiter Bericht) im Januar 2003. Der Bericht schildert eine Vielzahl von Massnahmen, welche Bund, Kantone und Gemeinden in den letzten Jahren ergriffen haben um die Lage der Frauen* in der Schweiz zu verbessern. Dazu zählen etwa die Einführung der Mutterschaftsversicherung; verstärkte Massnahmen gegen häusliche Gewalt; die Förderung der Schaffung familienergänzender Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum CEDAW-Übereinkommen, welches die Möglichkeit schafft, bei konkreten Fällen von Frauen*diskriminierung beim CEDAW-Ausschuss eine individuelle Mitteilung einzureichen. Die Staatenberichte legen dar, welche Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen ergriffen wurden, um das Übereinkommen umzusetzen.

Der Originaltext des Schweizer Staatenberichts zur Frauen*konvention und weitere Informationen zur CEDAW können unter folgender Adresse online abgerufen werden:
Eidgenösisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann - CEDAW

Der Staatenbericht ist ebenfalls in Englisch und Französisch erschienen:

Troisième rapport de la Suisse (pdf, 228 S.)

Third periodic report of Switzerland (pdf, 128 S.) 

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2001: Der Staatenbericht der Schweiz

2001 hat die Schweiz den ersten und zweiten Staatenbericht (pdf, 150 S.) zur CEDAW veröffentlicht, und seit Frühling 2006 ist der dritte Bericht fällig. Wie bei anderen internationalen Menschenrechtsabkommen, sind auch die Vertragsstaaten der Frauen*konvention dazu verpflichtet, regelmässig der UNO resp. dem UNO-Frauen*rechtsausschuss einen Bericht über den Stand der Umsetzung zu überreichen. Wie bei diesem sogenannten Berichtsverfahren üblich (Referat von Gaspart, Jahrestagung 03, pdf, 9 S.), wurde die Schweiz danach aufgefordert, vor dem Ausschuss den Bericht zu diskutieren und Fragen zu beantworten. Dabei stützte sich der Ausschuss unter anderem auf den Schattenbericht (pdf, 39 S.), den die NGO-Koordination erstellt hat und der als Grundlage für kritische Fragen diente.

Der erste (und zweite) Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Frauen*konvention ist ein umfangreiches Dokument, das Benachteiligungen von Frauen* in fast allen Gesellschaftsbereichen aufzeigt. Einige Kapitel wie Gesundheit und Bildung legen die Stellung nicht nur "der Frau*" dar, sondern bemühen sich um eine Differenzierung von Frauen* unterschiedlicher Schichtzuhörigkeit und Herkunft sowie unterschiedlichen Alters. Der Bericht vor allem zum ersten Teil der Frauen*konvention beschränkt sich jedoch zu sehr auf eine gesetzliche Bestandesaufnahme, was den Anforderungen an einen Länderbericht nicht genügt. Enttäuschend ist das Kapitel zur Abschaffung von Frauen*handel und Ausbeutung der Prostitution (Art. 6), beruht es doch fast ausschliesslich auf einer ausländerpolizeilichen Optik.

Der Originaltext des Schweizer Staatenbericht zur Frauen*konvention und weitere Informationen zur CEDAW können unter folgender Adresse online abgerufen werden:

Die Bestelladresse für das Dokument:

Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern
Tel. 031 322 68 43
Fax 031 322 92 81
E-Mail
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG