Die Schattenberichte der NGO-Koordination post Beijing Schweiz
Erläuterung zum Schattenbericht
CEDAW enthält einen Mechanismus zur Überwachung seiner Umsetzung in den Vertragsstaaten. In einem vierjährigen Zyklus berichten die Staaten dem Ausschuss über den Stand der Umsetzung der Konvention in ihrem Land, einschliesslich der Umsetzung der Empfehlungen, die der Ausschuss an den Staat gerichtet hat. Die Schweiz befindet sich nun im Zyklus des 6. Staatenberichts, der Ende November 2020 eingereicht wurde. Als Reaktion der Staatenberichte der Schweiz in Sachen Gleichstellung, publiziert die NGO-Koordination den sogenannten Schattenbericht. Er ergänzt das offizielle Bild, differenziert, zeigt Mängel des Staatenberichts auf, wenn jener etwas beschönigt oder gar verschweigt, und hilft so den Mitgliedern des UN-Ausschusses für die Beseitigung und Diskriminierung der Frau*, die notwendigen Massnahmen für die Länder zu formulieren.
2021: Schattenbericht der NGOs zum offiziellen Staatenbericht 2020
Im November 2019 erstellte der CEDAW-Ausschuss eine Liste von Themen für die Schweiz, die sogenannte "List of Issues prior to Reporting" (LOIPR). Die Zivilgesellschaft konnte sich an diesem Prozess beteiligen. Die Fragen basieren auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss als Reaktion auf den letzten Staatenbericht 2016 formuliert hat. Der LOIPR dient als Vorlage für den Staatenbericht, so dass sich die Schweiz in ihrem Staatenbericht auf die im LOIPR angesprochenen Themen und Fragen konzentrieren kann.
LOIPR 2019
Der darauf aufbauende Schattenbericht wurde von der NGO-Koordination im Juni 2021 veröffentlicht:
Schattenbericht 2021 (gekürzte Fassung)
Im Sommer 2022 hatte die NGO-Koordination post Beijing Schweiz die Möglichkeit beim CEDAW-Ausschuss ein Update zum Schattenbericht einzureichen. Dieses Update erlaubte, auf themenspezifische Veränderungen der Jahre 2021-2022 und explizit auf die Auswirkungen der staatlichen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einzugehen.
Am 31.10.22 hat der CEDAW-Ausschuss rund 70 Empfehlungen zur Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau an die Schweiz veröffentlicht (siehe Anhang). Die Handlungsempfehlungen fordern u.a. die Sicherstellung der Gleichstellungsarbeit in den Kantonen, die Verstärkung der Massnahmen für die Lohngleichheit oder die Anpassung der Strafbestands der Vergewaltigung.
Concluding Observations
2016: Schattenbericht der NGOs zum offiziellen Staatenbericht 2014
Der aktuelle Schattenbericht ist sowohl in der offiziellen Fassung (entsprechend den Vorgaben vom CEDAW zum maximalen Umfang) wie auch in einer ausführlichen Fassung für die weitere Verwendung der NGO's, Politiker*innen, Medienleute etc. publiziert.
Deutsch: offizielle Version / ausführliche Version
Englisch: official version
Die Schattenbericht-Beiträge der einzelnen NGO's
- alliance F Bund Schweizerischer Frauenorganisationen – Art.1 - 4, 4, 5, 7, 11, 12 und 13
- TGNS Transgender Network Switzerland – Art. 1 - 4, 10, 11, 12, 13, 14 und 16
- EFS Evangelische Frauen Schweiz – Art. 1 - 4 Geschlechtergerechte Sprache
- SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter + Väter – Art. 1 - 4 Besteuerung, Art. 11 care-Arbeit, Art. 13 und 16 Scheidungsfolgen
- avanti donne – Art. 1 - 4 Frauen mit Behinderung
- SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund – Art. 1 - 4 LGTBI, Art. 11 und 12
- Juristinnen Schweiz – Art. 4 und 11
- SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender – Art. 5 Medien
- FemWiss Verein Feministische Wissenschaft Schweiz – Art. 5 (engl.)
- IG Frau und Museum – Art. 5 Stereotype
- FemWiss Verein Feministische Wissenschaft Schweiz – Art. 5 Sexistische Werbung
- TERRE DES FEMMES – Art. 1 - 3, 5, 9, 10, 13, 15, 16 Frauenflüchtlinge, Art. 5 und 10 Stereotype, Art. 6 Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Häusliche Gewalt (Zivilstandsunabhängiges Aufenthaltsrecht, Art. 50 AuG), Zwangsheirat, Genitalverstümmelung
- FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration – Art.6 Prostiution und Menschenhandel
- KOFF Kompetenzzentrum Friedensförderung/swiss peace – Art. 1 - 4 Gender-Budget im Bereich Sicherheit, UNO-Resolution 1325
- DAO Fédération des maisons d’accueil de la Suisse et du Liechtenstein – Art. 6 Häusliche Gewalt (frz.)
- zwangsheirat.ch – Art. 6 Zwangsheirat
- SP-Frauen Schweiz – Art. 7
- FrAu Frauenrat für Aussenpolitik – Art. 8 Menschenrechtsverteidigerinnen, Firmen und Menschenrechte
- FemWiss Verein Feministische Wissenschaft Schweiz – Art. 10
- SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund Frauenkommission – Art. 10 und 11
- SVIN Schweizerische Vereinigung der Ingenieurinnen – Art. 10 Berufsbildung
- Verband Wirtschaftsfrauen Schweiz – Art. 11 Mobbing
- WIDE Women in Development Europe/adf-svf Schweiz. Verband für Frauenrechte – Art. 11 care-Arbeit
- sexuelle Gesundheit Schweiz – Art. 12
- mws medical women swiss – Art. 12
- LOS Lesbenorganisation Schweiz – Art. 12 Lesbische und bisexuelle Frauen (frz.)
- SAJV Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände – Art. 13 Freizeit
- SBLV Schweizerischer Bäuerinnen und Landfrauenverband – Art. 14
- FARAH Femmes en Agriculture Responsables et Autonomes en complémentarité avec les Hommes – Art. 14 (frz.)
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2008: Schattenbericht der NGOs zum offiziellen Staatenbericht 2008
Am 2. April 2008 genehmigte der Bundesrat den dritten Schweizer Staatenbericht zuhanden des CEDAW-Ausschusses. Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz und Amnesty International Schweizer Sektion haben daraufhin die Koordination des Schattenberichtes (pdf, 39 S.) übernommen. Dieser wurde am 26. April 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt. Vertreterinnen der NGO-Koordination haben die Anliegen des Berichts dann an der 44. Session des CEDAW-Ausschusses, der vom 20. Juli bis zum 7. August in New York tagte, den Mitgliedern des Ausschusses vorgetragen.
Der Schattenbericht ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Staatenbericht der Schweiz und wurde von zahlreichen Autorinnen verfasst. Sein Ziel ist, den CEDAW-Ausschuss auf heikle Punkte aufmerksam zu machen, damit dieser entsprechende Empfehlungen an die Schweiz formuliert. Denn trotz verschiedener Massnahmen und Anstrengungen auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frau* und Mann ist diese in der Schweiz noch lange nicht erreicht.
- Schattenbericht deutsch (pdf, 39 S.)
- Schattenbericht französisch (pdf, 40 p.)
- Schattenbericht englisch (pdf, 35 p.)
- Ausführliche Version des deutschen Schattenberichts (pdf, 44 S.)
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2002: NGO-Bericht der NGO-Koordination post Beijing Schweiz und dem Verein Menschenrechte Schweiz MERS
Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz hat in Zusammenarbeit mit dem Verein Menschenrechte Schweiz MERS im Dezember 2002 einen kommentierenden Bericht zum Ersten und Zweiten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau* (CEDAW) herausgegeben. Die rechtliche Situation der Frauen* in der Schweiz, welche im Bericht des Bundes dargelegt wird, wurde im Januar 2003 vor dem UNO-Ausschuss zur Frauen*konvention von einer Schweizer Delegation vorgestellt. Mit kritischen Fragen wurde überprüft, ob die Schweizer Rechtslage und Rechtspraxis mit der Frauen*konvention übereinstimmt. Mit unserem NGO-Bericht unterstützen wir die Aufgabe der UNO, Lücken im schweizerischen Rechtssystem zu erkennen und sinnvolle Empfehlungen für Verbesserungen an die Schweiz zu richten. Unser Bericht erhebt daher nicht den Anspruch einer vollständigen Parallelkommentierung zum schweizerischen Bericht. Vielmehr war es unser Anliegen, Lücken des offiziellen Berichts aufzuzeigen, d.h. Bereiche zu beleuchten, in welchen die Konformität der schweizerischen Rechtslage oder Rechtspraxis mit dem Übereinkommen zumindest zweifelhaft erscheint und welchen im offiziellen Bericht unseres Erachtens keine oder zuwenig Bedeutung zugemessen wurde. Beispielsweise kennt die Schweiz keinen wirksamen Schutz gegen Frauen*handel. Und es fehlt ein Sozialversicherungsschutz für alle Kinder in Einelternfamilien, zu deren Lebensunterhalt der andere Elternteil nicht oder ungenügend beiträgt. Bäuerinnen müssen als Berufsfrauen anerkannt werden.
Laden Sie sich den NGO-Bericht als pdf herunter: