Die CEDAW-Berichterstattung
1979 wurde die Frauenrechtskonvention (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women, CEDAW) durch die UNO Generalversammlung verabschiedet, 1981 trat sie in Kraft. Die Schweiz unterzeichnete bereits 1981 die Konvention, ratifizierte sie jedoch erst 1997 (mit drei Vorbehalten). Zudem ratifizierte die Schweiz 2008 das 2000 in Kraft getretene Fakultativprotokoll. Dieses ermöglicht zwei Verfahren, wodurch einzelne Frauen oder Gruppen nationale Rechtsverletzungen bezüglich CEDAW direkt an den Ausschuss (CEDAW Committee) berichten können. Neben der rechtlich bindenden Konvention verfasst der Ausschuss Allgemeine Empfehlungen (General Recommendations) zu unterschiedlichen Themenbereichen, die der Auslegung des Übereinkommens dienen. Diese sind nicht rechtlich bindend und gelten als sogenanntes soft law.
Das Übereinkommen enthält einen Mechanismus zur Überwachung seiner Umsetzung in den Vertragsstaaten. In einem vier-Jahres-Zyklus berichten die Staaten vor dem Ausschuss über den Stand der Umsetzung der Konvention im eigenen Land, inklusive über die Umsetzung der Empfehlungen, welche dem Staat durch den Ausschuss gemacht wurden. Die Schweiz befindet sich nun im Zyklus zum 6. Staatenbericht, der Ende November 2020 eingereicht wurde.
Im November 2019 verfasste der CEDAW-Ausschusse eine Liste von Fragen an die Schweiz, die sog. list of issues prior to reporting LOIPR. Die Zivilgesellschaft konnte sich bei diesem Prozess einbringen. Die Fragen beruhen auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss als Antwort auf den letzten Staatenbericht 2016 abgegeben hatte. Die LOIPR dient als Vorlage für den Staatenbericht. Das heisst, die Schweiz kann sich in ihrem Staatenbericht auf die in der LOIPR vorgebrachten Themen und Fragen konzentrieren.
Der Schattenbericht
Die NGO-Koordination post Beijing Schweiz reicht als Dachorganisation jeweils unter Mitautor*innenschaft der Mitglieder und weiteren Expert*innen einen Schattenbericht, also einen Alternativbericht zum Staatenbericht ein. Dem Bericht geht ein Monitoring voraus. Es dient dem Beobachten, ob der Staat seine Verpflichtungen einhält, Empfehlungen umsetzt oder gegen Verpflichtungen verstösst. Mit gutem Monitoring lässt sich politischer Druck aufbauen und es ist bereits der halbe Weg zu einem Schattenbericht. Dieser wiederum hilft der Zivilgesellschaft, auf Forderungen, Missstände und Lücken hinzuweisen und die Rechte der Frauen* in der Schweiz voranzubringen.
Sinn und Zweck eines Schattenberichtes ist es, dem Ausschuss Informationen über die in der Konvention festgeschriebenen Rechte zur Verfügung zu stellen (Status der Umsetzung und mögliche Massnahmen zur Verbesserung). Dies nicht nur im Hinblick auf den Status in der Schweiz, sondern auch im Vergleich zu den Informationen des Staatenberichtes. Es ist eine Kritik des Staatenberichtes.
Der Schattenbericht stellt sich demnach aus den Erkenntnissen des seit dem letzten Zyklus gemachten Monitorings zusammen. Um einen guten Schattenbericht vorzulegen, dessen Forderungen vom Ausschuss aufgenommen werden und der zu neuen Empfehlungen an die Schweiz führt, müssen Lücken im Staatenbericht hervorgehoben und dieser mit zivilgesellschaftlichen Beobachtungen und Forderungen ergänzt werden. Missrepräsentationen und Divergenzen zwischen Staat und Zivilgesellschaft sollen aufgezeigt werden.
Die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft
Wie für jeden Prozess um multilaterale Konventionen gibt es auch bei CEDAW wichtige Aufgaben für die Zivilgesellschaft: angefangen beim Monitoring, dem Erstellen von Schattenberichten, bis hin zur Umsetzung. CEDAW ist ein Übereinkommen, das für viele Menschen schwer zugänglich erscheint und oftmals auch bei den relevanten Stellen nicht im Bewusstsein ist. Dabei bietet es sehr konkreten Ansatz um die Situation von Frauen* in der Schweiz zu verbessern. Es ist daher wichtig, das Bewusstsein für die Konvention bei Poltiker*innen, in der Verwaltung, bei Justizbehörden und Anwält*innen sowie bei NGOs zu steigern. Insbesondere die NGOs sollten Kompetenzen dazu entwickeln, denn die Rolle der Zivilgesellschaft ist zentral und vielfältig.
NGOs
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machen Staaten auf ihre Verpflichtungen aufmerksam.
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erheben Daten, sammeln Fälle und Informationen.
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beobachten staatliche Aktivitäten und deren Wirkung.
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arbeiten mit den Staaten im Rahmen ihrer Programme zusammen.
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entwickeln alternative Modelle und Programme.
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verfassen Schatten- und Alternativberichte
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und nehmen damit wesentlich Einfluss auf die Empfehlungen des Ausschusses an den Staat.
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vermitteln zwischen Staaten und Gemeinschaften/Einzelpersonen.
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unterstützen Einzelfallverfahren vor CEDAW.
Die Zivilgesellschaft hat also mehr als nur eine Watchdog Funktion.
Unterstützen Sie uns!
Damit wir einen Beitrag an die Umsetzung der CEDAW in der Schweiz leisten können, sind wir auf die Expertise und Beiträge unserer Mitgliedorganisationen angewiesen. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an das unermüdliche Engagement unserer Mitglieder!
Um die Koordinations- und Netzwerkarbeit leisten zu können und um sicherzustellen, dass dem CEDAW-Ausschuss in jedem Berichterstattungszyklus ein konsolidierter Schattenbericht zur Verfügung steht, benötigen wir jedoch auch finanzielle Unterstützung.
Möchten Sie dazu beitragen, dass die Geschlechtergleichstellung in der Schweiz umgesetzt wird und es weniger geschlechterbasierte Gewalt gibt? Mit Ihrer Spende setzen wir uns mithilfe der Frauenrechtskonvention dafür ein. Jeder Unterstützungsbeitrag ist willkommen und wird geschätzt!
Raiffeisen Bern
NGO-Koordination post Beijing Schweiz
6003 Luzern
IBAN: CH35 8080 8009 1190 7355 5